Gaby Weber
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Bundesnachrichtendienst (BND) - strategische Überwachung des Fernmeldekehrs

In der Vergangenheit habe ich auf Akteneinsicht in meine persönliche Akten gegen das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Berliner Polizei geklagt. In den achtziger Jahren konnten Bürger ihre Akten nicht einsehen, die entsprechenden Datenschutzgesetze kamen erst später.

Am 28. Oktober 1994 änderte die Bundesregierung mit dem neuen Verbrechensbekämpfungsgesetz die Regelungen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Nun sollte der BND auf der ganzen Welt Leute abhören dürfen, und zwar nach der sog. "Staubsauger-Methode", nach bestimmten Stichworten. Es ging also 1994 schon darum, was jetzt durch die Aussagen des Whistleblowers Snowden ein Thema wurde. Ich strengte vor dem Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren an, mich vertrat Professor Dr. Eggert Schwan. Mit mir klagte mein Assistent Richard S., der in meinem Büro in Montevideo arbeitete und auch von Abhörmassnahmen betroffen sein konnte..

In mündlicher Verhandlung entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 1998, dass das Verbrechensbekämpfungsgesetz verfassungswidrig sei. Allerdings wurde die Klage meines Assistenten abgelehnt, weil das deutsche Grundgesetz nur deutsche Staatsbürger schützt.download Urteil

Die Bundesregierung legte 2001 ein ähnliches Gesetz vor, dass dem BND das Abhören im Ausland ohne richterliche Genehmigung erlaubt, bis heute. Ich habe dagegen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichthof in Strassburg wegen Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und der Verletzung der Pressefreiheit Beschwerde eingelegt, aber das Gericht nahm sie nicht zur Entscheidung an. download Urteil Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Ebenso wie die NSA, können auch deutsche Geheimdienste Ausländer im Ausland nach Belieben aushorchen. Das ist also bekannt seit lange vor Snowden. Neu ist, dass ausgerechnet der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im parlamentarischen NSA-Untersuchungsausschuss im Mai 2014 diese Praktiken als "verfassungswidrig" erklärt und sich wundert, dass noch niemand nach Strassburg gegangen ist. Dokument Dabei war es genau dieser Herr Papier, der 1998 die strategische Überwachung des BND für verfassungskonform erklärt hatte. Will er sich nicht mehr erinnern oder kann er sich nicht mehr erinnern?