Gaby Weber
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Bundesnachrichtendienst (BND) - Adolf Eichmann

           Obwohl das deutsche Informationsfreiheitsgesetz die Geheimdienste ausdrücklich von der Offenlegung ausnimmt, habe ich 2008 vom Bundesnachrichtendienst die Herausgabe seiner Akten zu den Themen „Eichmann in Argentinien“, „deutsch-israelische Zusammenarbeit bis zum Jahr 1960 auf nuklearen Gebiet“ sowie „Forschung deutscher Staatsbürger über rüstungsrelevante Themen nach dem Zweiten Weltkrieg in Argentinien“ beantragt. Er teilte mir mit, dass er über 4500 Blatt zu den von mir genannten Themen besässe aber sie mir nie und nimmer geben würde. Ich klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Freigabe und stützte mich auf das Bundesarchivgesetz.

 

Der BND hatte bereits am 19. März 1958 (statt dem deutschen Staatsanwalt, der Haftbefehl erlassen hatte) der CIA den Aufenthaltsort Eichmanns in Argentinien und seinen Decknamen mitgeteilt. In einem Gespräch im Bundeskanzleramt am 5. Mai 2008 versicherten mir die Vertreter der Rechtsabteilung, daß das Bundeskanzleramt sämtliche Akten zum Thema Eichmann und nukleare Zusammenarbeit mit Israel freigeben würde. Diese Akten lagen in Pullach. Am 2. Oktober 2008 wurde die Klage gegen den BND eingereicht.

 

Zunächst argumentierte der BND mit „Persönlichkeitsrechten“ seiner Agenten, dann schob er einen „ausländischen Nachrichtendienst“ vor, von dem er 3.564 Blatt zu Eichmann erhalten habe und der Wert auf ewige Geheimhaltung lege. Gemeint war wohl der Mossad.

 

Ende April 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gesprochen und die Sperrerklärung für rechtswidrig erklärt. Download Schriftsatz [PDF]Das Gericht setzte dem BND eine Frist bis Ende August 2010, um entweder die Akten oder eine neue, detaillierte Sperrerklärung vorzulegen. Am 1. September konnte ich, zusammen mit meinem Anwalt Reiner Geulen, auf der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts das einsehen, was der BND geschickt hat: eine neue Sperr-Erklärung des Kanzleramtes, die fast identisch mit der für "rechtswidrig" erklärten war sowie einige Aktenordner mit weißem Papier oder mit Total-Schwärzungen. Download Das wenig Lesbare bezog sich fast ausschließlich auf den Eichmann-Prozeß in Jerusalem und nicht auf das Nazi-Exil in Argentinien. Die Adenauer-Regierung sorgte sich nur darum, daß Eichmann vor Gericht seine früheren Komplizen benennen würde, die inzwischen hohe Positionen im jungen Bonner Staat einnahmen, darunter die Minister Oberländer und Seebohm und Staatssekretär im Kanzleramt und damit Chef des Bundesnachrichtendienstes, Hans Globke, Kommentaror der Nürnberger Rassengesetze. Ich habe Rechtsmittel eingelegt.

 

Im Februar 2012 urteilte das Bundesverwaltungsgericht erneut. Die Sperrerklärung der Bundesregierung sei rechtswidrig, die Akten müssen komplett und ungeschwärzt vorgelegt werden. Sie seien wichtige historische Dokumente. Die Bundesregierung legte eine erneute Sperrerklärung vor, und die hat das Gericht leider akzeptiert. Ca. 100 Blatt sind weiterhin geheim.

 

Unmittelbar nachdem ich vor dem BVerwG gewonnen hatte, reichte die BILD-Zeitung eine fast gleichlautende Klage ein, ohne jegliches Prozessrisiko. Offenbar wollte man mir die Akten nicht alleine zur Auswertung überlassen. Man könnte auch sagen: Trittbrettfahrer.

 

- im Oktober 2020 klagte ich erneut gegen den BND, siehe den aktuellen Beitrag -