Bundesnachrichtendienst (BND) - Argentinische Militärdiktatur
Ich habe 2014 beim Bundesnachrichtendienst die Herausgabe seiner Akten zum Thema der argentinischen Militärdiktatur beantragt, also alle Unterlagen, die sein Resident in den Jahren 1975 bis 83 in Buenos Aires gesammelt hat. Mein Anwalt Raphael Thomas bezog sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das zwar die Geheimdienste von der Offenlegung ausnimmt, das aber bisher noch nicht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüft wurde. Ausserdem beziehen wir uns auf das Bundesarchivgesetz, das eine Offenlegung aller amtlichen Unterlagen nach dreißig Jahren bestimmt. Solche Unterlagen können nur zurückgehalten werden, wenn die Aufsichtsbehörde, hier das Bundeskanzleramt, eine Sperrerklärung vorlegt. Auch das neue Bundesarchivgesetz ändert an dieser Regelung nichts, auch wenn es deutlich die Rechte des Bundesarchivs gegenüber den Geheimdiensten einschränkt.
Der BND hat mir einige, wenig aussagekräftige Berichte vorgelegt. Ich habe aber alle Berichte des Residenten angefordert. Dies hat der BND mit dem Argument abgelehnt, dass dies seinem Ruf als Nachrichtendienst schaden würde. Ich gehe davon aus, dass der deutsche Geheimdienst damals bei seinen Kollegen in Argentinien ein und aus ging und über detailliertes Wissen über die Folterung und Ermordung von tausenden von Regimegegnern verfügt, darunter Deutsche und Deutschstämmige. Die argentinische Regierung hat sich wiederholt für die Offenlegung aller Unterlagen ausgesprochen, die über das Schicksal der "Verschwundenen" Auskunft geben können. Das Bundeskanzleramt kann also diesmal nicht (wie in meinem früheren Verfahren wegen der Eichmann-Akten) auf das Argument zurückgreifen, dass eine Offenlegung die diplomatischen Beziehungen und die Zusammenarbeit der Geheimdienste (dem Mossad) behindern könnte - eine Argumentation, die mit Demokratie nichts zu tun hat. download
Inzwischen hat das Bundeskanzleramt eine Sperrklärung abgegeben, die große Teile der BND-Akten zu Argentinien weiter geheim halten will. Das einzige Argument ist das "Wohl des Bundes". Was einmal geheim war, soll immer geheim bleiben - sonst, so das Amt Merkel, könnten die Geheimdienste nicht mehr zusammenarbeiten. Dass man sich vielleicht mit faschistischen Regimen nicht verbrüdern soll und dass die argentinische Regierung Folterer vor Gericht stellt bzw. stellen will - das alles interessiert das Kanzleramt nicht.
Sowohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wie das Bundesverfassungsgericht folgten dem Kanzleramt, wie fast immer. Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verwarf, ohne Begründung, meine Beschwerde. EGMR Vertuscher für Folterer