BND will Eichmann-Akten länger als 60 Jahre geheim halten (ab Oktober 2020)
Der SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann tauchte nach dem Ende des Nationalsozialismus unter und ging 1950 nach Argentinien. Im Mai 1960 landete er in Israel, wurde dort vor Gericht gestellt, zu Tode verurteilt und hingerichtet. Die Details über seine Überführung nach Israel sind bis heute geheim. In der internationalen Menschenrechtsdiskussion wird der Prozess in Jerusalem gefeiert, da erstmal das Prinzip der "universellen Gerichtsbarkeit" angewandt wurde. Doch wer die bisher freigegebenen Akten des BND über diesen Prozess liest, hält ihn für einen Schauprozess, bei dem die Geheimdienste die Fäden gezogen haben. Siehe hierzu mein Film "Pimpel und Blaustern".
Bereits 2008 habe ich teilweise erfolgreich gegen den BND auf Herausgabe seiner Akten geklagt. Doch viele Unterlagen wurden mir damals nur geschwärzt übergeben, was der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert hatte (Az. 20 F 22.10, 7 A 6.08).
Im Mai 2020 lief die 60-jährige Schutzfrist ab, und mein Anwalt - Raphael Thomas - stellte einen neuen Antrag auf komplette Akteneinsicht. Er argumentiert, dass die 60-jährige Schutzfrist nach § 11 Abs. 3 Bundesarchivgesetz abgelaufen ist. Teilweise hatte unser Antrag Erfolg. Manche Aktenbestandteile, die das Bundesverwaltungsgericht 2012 noch als geheimhaltungsbedürftig angesehen hatte, hat der Bundesnachrichtendienst inzwischen vorgelegt. Viele Unterlagen werden jedoch weiterhin verweigert oder nur geschwärzt angeboten. Daher haben wir erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Dazu mein Film „Ewig Geheim“.