Gaby Weber
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Bundesnachrichtendienst (BND) - Adolf Eichmann

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Ich habe 2008 vom Bundesnachrichtendienst die Herausgabe seiner Akten zu den Themen „Eichmann in Argentinien“, „deutsch-israelische Zusammenarbeit bis zum Jahr 1960 auf nuklearen Gebiet“ sowie „Forschung deutscher Staatsbürger über rüstungsrelevante Themen nach dem Zweiten Weltkrieg in Argentinien“ beantragt. Der BND fühlte sich sicher, nimmt doch das deutsche Informationsfreiheitsgesetz die Geheimdienste ausdrücklich von der Offenlegung aus. Er teilte mir mit, dass er über 4500 Blatt zu den von mir genannten Themen besässe aber sie mir nie und nimmer geben würde. Ich klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Freigabe und stützte mich auf das Bundesarchivgesetz.

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Der BND hatte bereits am 19. März 1958 (statt dem deutschen Staatsanwalt, der Haftbefehl gegen den Kriegsverbrecher erlassen hatte) der CIA den Aufenthaltsort Eichmanns in Argentinien und seinen Decknamen mitgeteilt. Das beweist, dass Eichmann den „alten Kameraden“ lästig war und zum Abschuß freigegeben wurde.

In einem Gespräch im Bundeskanzleramt am 5. Mai 2008 versicherten mir die Vertreter der Rechtsabteilung, daß das Bundeskanzleramt sämtliche Akten zum Thema Eichmann und nukleare Zusammenarbeit mit Israel freigeben würde. Diese Akten lagen in Pullach. Am 2. Oktober 2008 wurde die Klage gegen den BND eingereicht.

 
 

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Zunächst argeumente der BND mit „Persönlichkeitsrechten“ seine Agenten, dann schob er einen „ausländischen Nachrichtendienst“ vor, von dem er 3.564 Blatt (statt 4.500 Seiten, wie er vorher angegeben hatte) zu Eichmann in Argentinien erhalten habe und der Wert auf ewige Geheimhaltung lege. Gemeint war wohl der Mossad. 

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Erwiderung mit dem Antrag, die Bundeskanzlerin Angela Merkel als Zeugin zu befragen, ob das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland nicht beschädigt würde, wenn amtliche Dokumente zu einem nationalsozialistischen Massenmörder versteckt werden. Doch das Bundeskanzleramt hat erklärt, daß es weiter diese Akten über den Nazi-Massenmörder verstecken will.Download Schriftsatz [PDF]

Ende April 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gesprochen und die Sperrerklärung für rechtswidrig erklärt. Download Schriftsatz [PDF]Das Gericht setzte dem BND eine Frist bis Ende August 2010, um entweder die Akten oder eine neue, detaillierte Sperrerklärung vorzulegen. Am 1. September konnte ich, zusammen mit meinem Anwalt Reiner Geulen, auf der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts das einsehen, was der BND geschickt hat: eine neue Sperr-Erklärung des Kanzleramtes, die fast identisch mit der für "rechtswidrig" erklärten war sowie einige Aktenordner mit weißem Papier oder mit Total-Schwärzungen. DownloadDas wenig Lesbare bezog sich fast ausschließlich auf den Eichmann-Prozeß in Jerusalem und nicht auf das Nazi-Exil in Argentinien. Die Adenauer-Regierung sorgte sich wohl nur darum, daß Eichmann vor Gericht seine früheren Komplizen benennen würde, die inzwischen hohe Positionen im jungen Bonner Staat einnahmen, darunter die Minister Oberländer und Seebohm und Staatssekretär im Kanzleramt und damit Chef des Bundesnachrichtendienstes, Hans Globke, Kommentaror der Nürnberger Rassengesetze. Ich habe dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Im Februar 2012 urteilte das Bundesverwaltungsgericht erneut. Die Sperrerklärung der Bundesregierung sei rechtswidrig, die Akten müssen komplett und ungeschwärzt vorgelegt werden. Sie seien wichtige historische Dokumente. Die Bundesregierung legte eine erneute Sperrerklärung vor, und die hat das Gericht leider akzeptiert. Ca. 100 Blatt sind weiterhin geheim.

Übrigens: Unmittelbar nachdem ich vor dem BVerwG gewonnen hatte, reichte die BILD-Zeitung eine fast gleichlautende Klage ein, also ohne jegliches Prozessrisiko. Offenbar wollte man mir die Akten nicht alleine zur Auswertung überlassen. Man könnte dazu auch sagen: Trittbrettfahrer.

Bis heute hat der BND die freigeklagten Akten nicht dem Bundesarchiv überreicht. Ich habe dem Bundesarchiv eine DVD mit den mir vom BVerwG überlassenen Dokumenten angeboten, damit andere Forscher sie dort einsehen können. Das Bundesarchiv lehnte dies ab, da es nur "Archivgut des Bundes" an Dritte weitergeben dürfe. Ich bot an, an die DVD einen Zettel zu heften mit dem Hinweis, dass diese Unterlagen von mir übergeben worden seien und dass sie im Lesesaal des BND in Pullach verglichen werden können. Vergeblich. Ohne Einwände hat das Bundesarchiv aber Unterlagen entgegen genommen und Nutzern zugänglich gemacht, die vom Holocaust-Leugner David Irving stammen. Sie sind Teil des Nachlasses Eichmanns (N 1497), und einige dieser Dokumente sind alles andere als authentisch.